Startseite | Impressum | Kontakt

Pranger Nachlese

Pranger Nachlese

mehr ...
Sie sind hier: Startseite » Pranger » Pranger Nachlese

Pranger Nachlese

Über diese Fälle wurden bei den letzten Tribunal -Terminen verhandelt:

Akt.Z.11.11.06.01

Ankläger: Rolf
   
Angeklagte: Anna
 
Das Vergehen: schwatzhaft bei Sessionen, vor allem mit anderen wenn eine zweite Sklavin anwesend ist

Akt.Z.11.11.06.02

Anklägerin: Herrin Manu
   
Angeklagter: Sklave Gerard
 
Das Vergehen: 1. unerlaubter Diebstahl des getragenen Höschens der Herrin 2. das Sklavenschwein spuckt regelmäßig abends eklige, schwarze Rotweinflecken ins Waschbecken 3. der Sklave macht häufig arrogante Bemerkungen gegenüber der Herrin 4. hat aus Dummheit seinen Zollstock zerbrochen 5. schläft abends vor dem Fernseher ein und stört die Herrin durch sein Schnarchen, hält die Regeln für pünktliches Zubettgehen nicht immer ein.

Akt.Z.11.11.06.03

Ankläger: Selbstanzeige!
   
Angeklagter: Norbert
   
Das Vergehen: Trotz strengem Verbot der Herrin Besuch von Studios und NS-Partys. Verspätetes Erscheinen zu vorgesehener Strafaktion. Gehorsamsverweigerung Verweigerung der Straf-NS-Aufnahme.

Akt.Z.11.11.06.04

Ankläger: Steve
   
Angeklagte: Lydia
   
Das Vergehen: ständige unerlaubte Selbstbefriedigung an teilweise grotesken Orten

Akt.Z.11.11.06.05

Ankläger: Die Herrschaft der Sklavin Ricarda
   
Angeklagte: Sklavin Ricarda
   
Das Vergehen: Sklavin Ricarda ist im Allgemeinen eine gehorsame Sklavin. Hin und wieder zeigt sie jedoch Nachlässigkeiten, die Ihre Herrschaft nicht duldet. So hat Sklavin Ricarda bei der Behandlung stets das Zeichen Ihrer Herrschaft zu tragen. Zuletzt dieses wichtige und besitzanzeigende Zeichen vergessen anzulegen. Eine Verfehlung die in dieser Form unter keinen Umständen zu tolerieren nich ungestraft bleiben kann.

Akt.Z.11.11.06.06

Ankläger: Jochen
   
Angeklagte: Sabrina
   
Das Vergehen: Auf einer Party in Berlin hat Sabrina während ich sie fickte heimlich mit einem neben uns sitzenden Mann geil geflirtet. Sie schaute ihn herausfordernd, ja sogar auffordernd an, zeigte ihm in einer besonders geilen Art und Weise ihre Zunge und präsentierte ihren Körper. Dabei war es nicht ihre Absicht, dass ich das ganze sehe, was mir nur zufällig nicht entging.

Akt.Z.11.11.06.07

Ankläger: Galan & Das Tribunal höchstselbst ;-)
   
Angeklagte: Welpin
   
Das Vergehen: dem Tribunal bekannt... *gg*

Akt.Z.11.11.06.08

Ankläger: D.
   
Angeklagte: K.
   
Das Vergehen: Die Angeklagte hat versäumt, bei ihren zahlreichen Anmeldungen die notwendige Sorgfalt walten zu lassen und deshalb um ein Haar fast die Anmeldung für einen wichtigen 2007-er Termin verschlafen. Nur der Aufmerksamkeit des Anklägers war es zu verdanken, das dieser Umstand noch so glimpflich ausging und letztendlich der Termin gerettet werden konnte.

Akt.Z.12.05.07.01

Ankläger: Sir Micha
   
Angeklagte: O Jade
 
Das Vergehen: 1.Häufiges nicht befolgen von Anweisungen und Befehlen
2.Launisches Verhalten und anmeckern des Herrn
3.Unzureichende sexuelle Verfügbarkeit
4.Nicht einhalten von Versprechungen
5.Kümmert sich häufig nicht um das Wohl Ihres Herrn
6.Vernachlässigung des Haushaltes
7.Sie hört Ihrem Herrn häufig nicht zu wenn er mit Ihr Spricht und Sie am Chatten ist.

Diese Verfehlung können bei einer O nicht akzeptiert werden.

Akt.Z.12.05.07.03

Anklägerin: seine Herrin
   
Angeklagter: Sklavensau
   
Das Vergehen: Bei jeder Gelegenheit zu Hause oder nackt am See oder in der Sauna spielt er an seinem Sklavenschwanz. Für diese Vergehen sollte er bestraft werden.

Akt.Z.12.05.07.04

Anklägerin: Sabrina
 
Angeklagter: Robert
   
Das Vergehen: Herumtröpfeln mit Wasser, Wein etc.; Bröseln in der Küche und am Esstisch; Barthaare mit der Küchenschere schneiden; Fingernägelkauen; \"Kellermeister\"-Pflichten verletzt; Besserwisserei; Gier

Akt.Z.12.05.07.05

Ankläger: Daniel
   
Angeklagte: Judith
   
Das Vergehen: 1.)Die Sub war so unverschämt sich über 15 Tage in Urlaub zu begeben und ihrem Dom in dieser Zeit nicht zur Verfügung zu stehen.

2.)Ein dauerhaftes und immer wiederkehrendes Fehlverhalten der Sub ist das Sie fast immer zu spät erscheint - nachweislich in mittlerweile 15 Fällen ist Sie nicht pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt erschienen und hat ihren Dom teilweise bis zu über eine Stunde warten lassen.

3.)Eine weitere Verfehlung der Angeklagten ist daß sie sich hin und wieder anmaßt auf freche Art und Weise Forderungen zu stellen.

Akt.Z.12.05.07.06

Anklägerin: Sabrina
 
Angeklagter: Stefan
   
Das Vergehen: 1) Nach einer Session bei Sabrina und Robert danach zu Hause onaniert und dabei an Sabrinas verstriemten Hintern gedacht

2) sehr zum Missfallen von Sabrina gebraucht Stefan des öfteren das Wort \"Fotze\"

Akt.Z.01.05.09.01

Ankläger: P.
   
Angeklagte: S.
   
Das Vergehen: S. hat an einem geplanten O-Abend und einer Nacht mit Ihrem Herrn sich nicht an das Protokoll gehalten und Ihre Unterwürfigkeit und Ihre Ruhe verloren. Als sie von einer zweiten anwesenden Frau brüskiert wurde, hat sie Ihren Herrn beleidigt, das Szenario abgebrochen und sehr emotional reagiert. Sie hat ihren Herrn weggestossen und mit Gegenständen um sich geworfen.

Akt.Z.01.05.09.02

Ankläger: Anonym
   
Angeklagte: Anonym
   
Das Vergehen: Aus Gründen der Widererkennbarkeit der Verfehlungen für die Angeklagte, wird der genaue Wortlaut der Anklage erst am Verhandlungstag bekannt gegeben. Auch bei der zweiten Anklageschrift handelt es sich übrigens um Vergehen im Rahmen der Ausbildung zur O, die in eklatanter Form missachtet worden sind.

Akt.Z.01.05.09.03

Ankläger: Selbstanzeige
   
Angeklagte: Sasa
   
Das Vergehen: Diverse... Der genaue Worlaut ist hier nachzulesen

Akt.Z. 18.12.09.01

Ankläger: XXXXXX
   
Angeklagte: XXXX
   
Das Vergehen: XXXXX

Akt.Z. 18.12.09.02

Ankläger: Susanne S.
   
Angeklagter: Tobias
 
Das Vergehen: Ich habe einen Zögling mit Namen Tobias, der leider viel zu schnell mit dem Auto fährt. Grundsätzlich ist er 20 km / h schneller als die Verkehrszeichen erlauben, manchmal auch deutlich mehr. Stoppschilder haben für ihn leider nur empfehlenden Charakter. Geblitzt wird er nur sehr selten, was seine Einsicht in ein langsames Fahren leider deutlich reduziert. Die normale staatliche Gesetzgebung greift also leider bei ihm nicht. Wo auf der Autobahn keine Geschwindigkeitsgrenze angegeben ist, also die Richtgeschwindigkeit von 130 km / h eigentlich gilt, fährt er durchaus 200 bis 220 km / h! Natürlich macht er auch gerne riskante Überholmanöver. Kurzum: Er ist ein Raser! Ich habe ihn deswegen schon oft gezüchtigt, jedoch nie mit nachhaltigem Erfolg. Im Gegenteil: Er findet seine Raserei cool, gibt damit auch noch an und produziert sich damit, insbesondere vor schönen Frauen. Ich bitte nunmehr das Tribunal, sich diesem Fall anzunehmen und eine äußerst strenge Prügelstrafe durchzuführen. Der Zögling ist nach einiger Diskussion und unter Abwägung von Pro und Contra überzeugt davon, dass nunmehr quasi von einer höheren Instanz eine äußerst nachhaltige Strafe zwingend erforderlich ist.

Akt.Z. 18.12.09.03

Ankläger: Master J.
   
Angeklagte: Katze Leka
 
Das Vergehen: -die Katze streunt zu oft"herrenlos" herum und vernachlässigt Ihr Körbchen, -die Katze ist zu oft launisch, bockig und frech,- die Katze ist unzureichend für Ihren Herrn verfügbar und benutzbar, - die Katze hat wilde und schmutzige Fanfasien von großen Sie demütigenden Straßenkatern, die Sie benutzen und Ihr "wehtun",- die Katze steht Ihren Herrn zu wenig in latexiertem Outfit zur Verfügung und Benutzung , - die Katze vernchlässigt ihre Tie-und Spielfreundschaft zu Pony S, - die Katze steht Maitre St, nur gelegentlich für die Benutzung seiner bizarren Praktiken und Bedürfnisse zur Benutzung bereit

Akt.Z. 18.12.09.04

Ankläger: XXXXXX
   
Angeklagte: XXXX
   
Das Vergehen: XXXXX

Akt.Z. 18.12.09.05

Ankläger: Leander
   
Angeklagte: Johanna
   
Das Vergehen: Johanna zeigt mitunter ein aufrührerisches und ungehorsames Gebahren, versucht mit ihrem Herrn zu handeln, anstatt einfach zu tun, was von ihr verlangt wird. Sie neigt dazu, das ihr innewohnende tiefe Bedürfnis nach Unterordnung abzuleugnen und zwingt ihren Herrn auf diese Weise, immer von neuem erzieherisch tätig zu werden.

Selbst wenn es in Einzelfällen zu Lippenbekenntnissen kommt (beispielsweise dem Versprechen, das Rauchen aufzugeben), versucht sie, das versprochene Wohlverhalten aus purem Trotz zu meiden. Sie ist damit ihrem Herrn in diesem Punkt ein dauerndes unnötiges Ãrgernis. Strafmildernde Umstände, wie ihre offen bekannte Schmerzgeilheit und ebenso ehrlich eingestandene Ficklust werden durch das Übermaß an Trotz und Widerborstigkeit aufgehoben. Allenfalls ansatzweise gezeigte nonverbale Demutsbekundungen überzeugen ihren Herrn bislang nicht von ihrem ernsthaften Willen zur Verhaltensänderung. Daher erscheint nunmehr die Öffentliche Verhandlung dieses Falles angezeigt.

Akt.Z. 18.12.09.06

Ankläger: Le Maitre Stephan
   
Angeklagte: devpony
 
Das Vergehen: - Das Pony widersetzt sich wiederholt den Anweisungen des Besitzers –
- Das Pony ist launisch, impulsiv und laut und wagt es die Stimme gegen den Besitzer zu erheben
- Das Pony hält seine Box nicht ausreichend sauber und verweigert sich häufig dem Besitzer
- Das Pony trainiert nicht regelmäßig
- Das Pony entfernt ohne Nachfrage die vom Besitzer eingeführten Liebeskugeln oder Plugs
- Das Pony vernachlässigt die Tier- und Spielfreundschaft zur Katze Leka
- Das Pony kümmert sich bei Treffen zu wenig um die Bedürfnisse des Master J und spielt ausschließlich mit der Katze Leka

Akt.Z. 10.12.10.01

Ankläger: Dom Heinz
   
Angeklagte: Sklavin G.
   
Das Vergehen: meine Sklavin hat des öfteren die Kleiderordnung bei verschiedenen Veranstaltungen nicht eingehalten.(das heist der Rock hat beim bücken die Erziehungsfläche nicht freigelegt)

beim FKK Urlaub in Süddfrankreich hat sie sich beim Anblick der erregten Schwänze sich selbst befriedigt und kam dabei ohne Genehmigung des Herren zum Höhepunkt.

bei Abwesenheit ihres Herrn ,bestellt sie sich junge Sklaven und befriedigt ihre Geilheit damit, das sie sich von diesen lecken lässt und sie auch auspeitscht.

Akt.Z. 10.12.10.02

Ankläger: Luca / Sir Steve
   
Angeklagte: Lina
   
Das Vergehen: Die Anklage umfasst im Wesentlichen drei Punkte:
1.die Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Hingabe den Herren gegenüber ist mangelhaft.

2.Ihre Kleidung und ihr Auftreten ist darauf angelegt, Begierden in den Herren zu wecken. Um so verwerflicher ist ihre herablassende Art, die Angebote entschieden abzulehnen.

3.wurde aus sicherer Quelle gehört, das sie daselbst edle Herren mit der Peitsche gezüchtigt hat. Zu allem Überfluss hat sie wohl Lust dabei empfunden!

Akt.Z. 10.12.10.03

Ankläger: Sir Steve
   
Angeklagte: O Claudine
   
Das Vergehen: Ihre teilweise freche und herausfordernde Art im Beisein anderer Herren wirft kein gutes Licht auf die Erziehungsversuche ihres Herren.

Akt.Z. 10.12.10.04

Ankläger: K.A.
   
Angeklagte: k.A.
   
Das Vergehen: intern

Akt.Z.01.06.06.12

Ankläger: Der Generalstaatsanwalt von St.Pauli
   
Angeklagte: Regine alias Luxusluder
   
Das Vergehen: Betrug
Bestechung
Teilnahme an illegalem Glücksspiel

Akt.Z.02.06.06.12

Ankläger: Passio
   
Angeklagte: Leila SD
   
Das Vergehen: intern

Akt.Z.04.06.06.12

Ankläger: Das Tribunal
   
Angeklagte: Hans aka Angelika
   
Das Vergehen: intern

Akt.Z.03.06.06.12

Ankläger: Heinz
   
Angeklagte: Gisela
   
Das Vergehen: intern

Akt.Z.05.06.06.12

Ankläger: A.
   
Angeklagte: A.
   
Das Vergehen: intern

Akt.Z.06.06.06.12

Ankläger: Frank
   
Angeklagte: Nicole
   
Das Vergehen: u.a. Beleidigung & Betrug

Akt.Z.07.06.06.12

Ankläger: T.
   
Angeklagte: K.
   
Das Vergehen: intern