Anklageschriften

Beachte bitte, das die Einreichung einer Anklageschrift natürlich nur zusammen mit einer Anmeldung möglich ist.
Natürlich könnt ihr das Anklageprotokoll auch am Veranstaltungsabend vor Ort ausfüllen und einreichen. Je nach Anzahl der eingereichten Fälle können diese dann auch noch Berücksichtigung finden.
Wenn ihr aber auf Nummer sicher gehen wollt, das euer Fall auch tatsächlich zur Verhandlung kommt, dann füllt bitte das Formular am Ende der Seite aus. Für Rückfragen stehen wir euch dazu natürlich auch gern telefonisch unter 0711 220 34 64 zur Verfügung.
Welche Vergehen können eingereicht werden?
So ziemlich alle ;-)... Wir möchten Euer Kreativität dabei freie Hand lassen und möglichst wenig Vorgaben machen. Denn ihr könnt am besten einschätzen, welche Verfehlungen ihr als verhandelnswert einschätzt. Und denkt dabei immer daran, das es nichts gibt, was es nicht wert wäre, dem Tribunal vorzutragen. Unabhängig davon, ob andere dies nun als „schweres oder leichtes Vergehen“ werten könnten.
Wie wird die „Bestrafung“ aussehen?
Hier möchten wir zuerst nochmals darauf hinweisen, das es sich auch bei dieser Eventidee um ein Spiel handelt, das nach den SSC-Grundsätzen abläuft.
(SSC = save, sane, consensual – also sicher, mit gesundem Menschenverstand, im gegenseitigen Einvernehmen) Nutzt also bitte im Vorfeld die Möglichkeit, euch genügend Gedanken darüber zu machen, wie dieser Abend für euch ablaufen sollte und sprecht – wenn ihr als paar daran teilnehmt- auch darüber ;-).
Den Vorschlag für den Strafrahmen könnt ihr in die Anklageschrift genauso mit aufnehmen, wie die Angaben, wo und von wem die Strafe vollstreckt werden soll.
Ob die Strafe nun in Form von „körperlicher Züchtigung“, demütigenden Handlungen, Bloßstellung oder sexuellen Aktivitäten Anwendung findet, liegt also immer im Ermessen des Anklagestellers und wird vom Tribunal natürlich auch in dieser Form akzeptiert.
Und hier geht’s zu einigen den Anklageschriften der letzten Verhandlungen